Tabellarische Übersichten Sozialversicherung


1. Rechengrößen in der Sozialversicherung 2022

 


West Monat

Jahr

Ost
Monat

Jahr

Beitragsbemessungsgrenze                 (Rentenversicherung)*

EUR
7.050

EUR 84.600

EUR
6.750

EUR 81.000

Beitragsbemessungsgrenze
(Knappschaft)*

EUR
8.650

EUR 103.800

EUR
8.350

EUR 100.200

Beitragsbemessungsgrenze                  (Arbeitslosenversicherung)*

EUR
7.050

EUR 84.600

EUR
6.750

EUR 81.000

Beitragsbemessungsgrenze
(Kranken- und Pflegeversicherung)*

EUR
4.687,50

EUR 56.250

EUR
4.687,50

EUR 56.250

Versicherungspflichtgrenze
(Kranken- und Pflegeversicherung),
ab dem 01.01.2003 privat versichert**

EUR
5.362,50

EUR 64.350

EUR
5.362,50

EUR 64.350

Bezugsgröße in der Sozialversicherung***

EUR
3.290

EUR 39.480

EUR
3.150

EUR 37.800

Geringfügigkeitsgröße

EUR
450


EUR
450


Midi-Zone

EUR
450,01 bis 1.300


EUR
450,01 bis 1.300







         

* Hierbei handelt es sich um den Maximalbetrag, bis zu dem in der jeweiligen Sozialversicherung Beiträge erhoben werden dürfen. Der Einkommensanteil, der über diesem Grenzbetrag liegt, ist beitragsfrei.
** Eine private Krankenversicherung darf gewählt werden, wenn im vergangenen Jahr die Versicherungspflichtgrenze überschritten wurde und auch im aktuellen Kalenderjahr noch überschritten wird.
*** In der gesetzlichen Krankenversicherung ist diese Bezugsgröße beispielsweise Grundlage für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder und das Mindestarbeitsentgelt. In der gesetzlichen Rentenversicherung stellt die Bezugsgröße die Grundlage für die Beitragsberechnung versicherungspflichtiger Selbstständiger dar.


2. Sozialabgaben     

                                                             

Versicherung



Arbeitgeberanteil
(Höchstbetrag)

Arbeitnehmeranteil
(Höchstbetrag)

Rentenversicherung

18,6%

9,3%

9,3%

Arbeitslosenversicherung

2,4%

1,2%

1,2%

Krankenversicherung
allgemeiner Beitragssatz

14,6%
+ x****

7,3%

7,3% + x

Krankenversicherung
ermäßigter Beitragssatz

14,0%
+ x****

7%

7% + x

Pflegeversicherung
für Beitragszahler mit Kind

3,05%

1,52%
(außer Sachsen)
1,025% nur Sachsen

1,52%
(außer Sachsen)
1,025% nur Sachsen

Pflegeversicherung für
Beitragszahler über
23 Jahre ohne Kind

3,05%
+ 0,25% für AN

+ 0,25%

+ 0,25%

             

**** 14,6 % paritätisch finanzierter Beitragssatz + zusätzlicher Beitragssatz von x %, der von den Arbeitnehmern allein zu tragen ist. Der Arbeitgeberbeitrag ist auf 7,3 % festgeschrieben.